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Unterstützung von Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen

Wander- und Pilgerland Sachsen

Wander- und Pilgerland Sachsen

Über den Kleinprojektefonds kann eine finanzielle Unterstützung von bis zu 2.000 Euro pro Jahr für Wander- und Tourismusinitiativen beantragt werden. Die Unterstützung richtet sich unter anderem an regionale Wandervereine, Pilgerinitiativen, Kirchgemeinden und Beherbergungsbetriebe. Damit soll die touristische Kleinstinfrastruktur in der Gästearbeit verbessert werden. Beispiele für mögliche förderfähige Vorhaben sind die Einrichtung von Rastplätzen oder die Beschilderung von Wanderwegen. Insbesondere Hinweistafeln an Kirchen, Wegekreuzen oder anderen spirituellen Etappen der Wanderouten können finanziert werden.

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