Liegt mein Projekt im LEADER- Gebiet Sagenhaftes Vogtland?
Wer ist Antragsberechtigt?
In welchen strategischen Fördermaßnahmen sind Vorhaben förderfähig?
In der LEADER-Entwicklungsstrategie sind die strategischen Ziele der LEADER-Region und die damit verbundenen Fördermaßnahmen festgelegt. Sie geben den Rahmen für förderfähige Projekte.
Wenn Sie eine Projektidee haben, nehmen Sie gerne mit uns als LEADER-Regionalmanagement Sagenhaftes Vogtland Kontakt auf. Frühzeitige Kontaktaufnahme und regelmäßige Kommunikation können helfen, Ihre Idee in ein erfolgreiches Projekt umzusetzen.
Wie stelle ich einen Projektantrag?
Die Einreichung von Vorhaben erfolgt über Aufrufe, die mit Einreichungsfrist veröffentlicht werden. Die Aufrufe zur Beteiligung erfolgen immer unter Beachtung der strategischen Ziele der LEADER- Entwicklungsstrategie, an denen sich die eingereichten Projekte orientieren müssen.
Die einzureichenden Unterlagen und die entsprechenden Anlagen werden im Rahmen der Aufrufe veröffentlicht. Die Unterlagen sind vollständig unter Beachtung der bekanntgegebenen Aufruffristen unterschrieben beim LEADER- Regionalmanagement einzureichen.
Post-und Besucheranschrift:
LEADER- Regionalmanagement Sagenhaftes Vogtland
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 25
08223 Falkenstein
Tel.: 03745 75 12345
Gibt es Förderauschlüsse?
Vorhaben, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen!
Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten bzw. der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
Ausgeschlossene Förderbestandteile im Rahmen der einzelnen
Was passiert nach Einreichung der Projektanträge?
Wie erfolgt die Projekt-Auswahl zur Förderung ?
Wie wird über die Auswahlentscheidung informiert?
Sie werden durch das LEADER-Regionalmanagement innerhalb von 4 Wochen schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Zur Gewährleistung der Transparenz wird eine Auswahldokumentation übergeben.
Wird ein Projekt nicht zur Förderung ausgewählt, erfolgt eine Begründung des Negativ-Bescheids durch das Regionalmanagement. Der Projektträger wird auf seine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Die Auswahlergebnisse der Entscheidergruppe werden aufrufspezifisch veröffentlicht.
Was sind die nächsten Schritte nach Erhalt einen Positiv-Votums?
Mit Erhalt eines positiven Votums darf der Vorhabensträger einen Antrag auf Förderung stellen. Er muss den Förderantrag umgehend und innerhalb eines halben Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (LRA Vogtlandkreis) einreichen. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit des einzelnen Vorhabens.
Die Antragstellung erfolgt nur digital über das Programm IAF (Internetbasierte Antragstellung Förderung)
Für die Nutzung des IAF sind zwei Registrierungsnummern (BNR 10 bzw. BNR 15) erforderlich. Sie können mit folgenden Formularen beantragt werden :
Beantragung Betriebsnummer (BNR) 10
Beantragung Betriebsnummer (BNR) 15
Nähere Informationen zum Zugang zur digitalen Antragstellung:
Hinweisblatt zum Zugang zur digitalen Antragstellung
Wann kann ich mit meinem Vorhaben beginnen?
Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.
Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten beziehungsweise der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.