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Liegt mein Projekt im LEADER- Gebiet Sagenhaftes Vogtland?

Wer ist Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private,
Vereine, gemeinnützige Einrichtungen,
LAG, Zweckverbände, Kirchen

In welchen strategischen Fördermaßnahmen sind Vorhaben förderfähig?

In der LEADER-Entwicklungsstrategie sind die strategischen Ziele der LEADER-Region und die damit verbundenen Fördermaßnahmen festgelegt. Sie geben den Rahmen für förderfähige Projekte.

Handlungsfelder

Wenn Sie eine Projektidee haben, nehmen Sie gerne mit uns als LEADER-Regionalmanagement Sagenhaftes Vogtland Kontakt auf. Frühzeitige Kontaktaufnahme und regelmäßige Kommunikation können helfen, Ihre Idee in ein erfolgreiches Projekt umzusetzen.

Wie stelle ich einen Projektantrag?

Die Einreichung von Vorhaben erfolgt über Aufrufe, die mit Einreichungsfrist veröffentlicht werden. Die Aufrufe zur Beteiligung erfolgen immer unter Beachtung der strategischen Ziele der LEADER- Entwicklungsstrategie, an denen sich die eingereichten Projekte orientieren müssen.

Aktuelle Aufrufe

Die einzureichenden Unterlagen und die entsprechenden Anlagen werden im Rahmen der Aufrufe veröffentlicht. Die Unterlagen sind vollständig unter Beachtung der bekanntgegebenen Aufruffristen unterschrieben beim LEADER- Regionalmanagement einzureichen.

Post-und Besucheranschrift:

LEADER- Regionalmanagement Sagenhaftes Vogtland

Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 25

08223 Falkenstein

Tel.: 03745 75 12345

mailto:info@sagenhaftes-vogtland.de

Gibt es Förderauschlüsse?

Vorhaben, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen!

Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten bzw. der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

Ausgeschlossene Förderbestandteile im Rahmen der einzelnen 

Handlungsfelder

Was passiert nach Einreichung der Projektanträge?

Das Regionalmanagement Sagenhaftes Vogtland prüft die eingereichten Projekte auf ihre Passfähigkeit (Kohärenz) zur LES und erarbeitet einen  Bewertungsvorschlag mittels Auswahlkriterien (Ränking) für die Entscheidergruppe.

Wie erfolgt die Projekt-Auswahl zur Förderung ?

Die Entscheidergruppe Sagenhaftes Vogtland beschließt die Rangfolge der Projekte und wählt die Projekte mit der höchsten Punktzahl im Rahmen des zur Verfügung stehenden Aufruf-Budgets zur Förderung aus. Der Termin der Auswahlsitzung wird zeitnah bekannt gegeben.

Termin der Auswahlsitzung

Wie wird über die Auswahlentscheidung informiert?

Sie werden durch das LEADER-Regionalmanagement innerhalb von 4 Wochen schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Zur Gewährleistung der Transparenz wird eine Auswahldokumentation übergeben.

Wird ein Projekt nicht zur Förderung ausgewählt, erfolgt eine Begründung des Negativ-Bescheids durch das Regionalmanagement. Der Projektträger wird auf seine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Die Auswahlergebnisse der Entscheidergruppe werden aufrufspezifisch veröffentlicht.

Ergebnisse bisheriger Aufrufe

Was sind die nächsten Schritte nach Erhalt einen Positiv-Votums?

Mit Erhalt eines positiven Votums darf der Vorhabensträger einen Antrag auf Förderung stellen. Er muss den Förderantrag umgehend und innerhalb eines halben Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (LRA Vogtlandkreis) einreichen. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit des einzelnen Vorhabens.

Die Antragstellung erfolgt nur digital über das Programm IAF (Internetbasierte Antragstellung Förderung)

Link

Für die Nutzung des IAF sind zwei Registrierungsnummern (BNR 10 bzw. BNR 15) erforderlich. Sie können mit folgenden Formularen beantragt werden :

Beantragung Betriebsnummer (BNR) 10

Beantragung Betriebsnummer (BNR) 15

Nähere Informationen zum Zugang zur digitalen Antragstellung:

Hinweisblatt zum Zugang zur digitalen Antragstellung

Benutzerhandbuch zur digitalen Antragstellung

Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie hier

Wann kann ich mit meinem Vorhaben beginnen?

Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.

Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten beziehungsweise der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.