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LES Förder-Ziele

Die strategische Ziele wurden in der LEADER-Entwicklungsstrategie von den LEADER-Akteuren der Region herausgearbeitet, um die ländlichen Räume im LEADER-Gebiet lebenswert und attraktiv zu gestalten und auf die Entwicklung des demografischen Wandels zu reagieren.

Das Maßnahmenpaket und die dazugehörigen Förderbedingungen finden Sie demnächst zusammengefaßt im Aktionsplan.

Die Handlungsfelder der LEADER Entwicklungsstrategie (LES)
Sagenhaftes Vogtland im Überblick

Handlungsfeld 1 Grundversorgung und Lebensqualität

50% bzw. 75%
Fördersatz

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, LAG, Zweckverbände, Kirchen

Maßnahmenschwerpunkte Fördersatz maximaler Zuschuss
1a Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes 50 % 35.000 €

bauliche Investitionen, Ausstattung und nicht-investive Maßnahmen zur Grundversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs

  • Wieder- oder Umnutzung zu bzw. Sanierung oder Anpassung von bzw. Anbau an Einrichtungen der Nahversorgung
  • Ausstattung von Einrichtungen der Nahversorgung
  • Barrierereduktion
  • digitale oder innovative Lösungen zur Grundversorgung
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur (priv. Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze, Parkplätze, Brücken, Zäune etc.
  • Erschließungskosten
  • Breitbandausbau
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Schaffung von Einrichtungen der Nachversorgung über 800 m² Verkaufs-/Dienstleistungsfläche
 
1b Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung 50 % 35.000 €

bauliche Investitionen, Ausstattung und nicht-investive Maßnahmen zur gesundheitlichen Vorsorge

  • Wieder- oder Umnutzung zu bzw. Sanierung oder Anpassung von bzw. Anbau an Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung
  • Ausstattung von Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung
  • Barrierereduktion
  • digitale oder innovative Lösungen zur Gesundheitsversorgung
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur (priv. Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze, Parkplätze, Brücken, Zäune etc.
  • Erschließungskosten
  • Breitbandausbau
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • regelmäßig (jährlich) wiederkehrende Veranstaltungen z.B. Kirmes etc.) Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter
  • Benefizveranstaltungen
  • Preisgelder, Sachpreise, Prämien
 
1c Verbesserung der Alltagsmobilität 75 % 10.000 €

Sicherheitsmaßnahmen im Verkehrsraum und nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung einer nachhaltigen Alltagsmobilität

  • bauliche Investitionen zur Sicherheit im Verkehrsraum v.a. für Kinder und ältere Menschen
  • zur Barrierereduktion
  • zur Verkehrsberuhigung
  • einschließlich Verkehrsinseln, Verkehrsübergänge, Haltestellen, Straßen-Beleuchtung etc.
  • Begrünung im Verkehrsraum
  • digitale oder innovative / alternative Lösungen zur Verbesserung der
  • Alltagsmobilität
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger, Straßen- und Wegebau, Rad- und Fußwege, Brücken
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
 
1d Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements 75 % 15.000 €

bauliche Investitionen und Ausstattung und nicht-investive Maßnahmen zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und sozialem Miteinander mit Waren des täglichen Bedarfs

  • Wieder- oder Umnutzung zu bzw. Sanierung / Anpassung zu Vereins- oder Gemeinbedarfszwecken (z.B. Bürgerhäuser, Begegnungsstätten, Mehrzweckhallen, Freizeiteinrichtungen etc.)
  • Barrierereduktion
  • nicht-investive Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, des Ehrenamtes und sozialen Miteinanders (auch Integration und Inklusion von Rand-gruppen, Minderheiten und Menschen mit besonderen Bedarfen, Kinder – und Jugendinitiativen)
  • Digitale Formate und innovative Lösungen der Kommunikation, Information,
  • Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung oder Mitglieder-/Nachwuchsgewinnung
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur (priv. Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze, Parkplätze, Brücken, Zäune etc.
  • Erschließungskosten
  • Breitbandausbau
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Hallenbäder, Fitnesscenter, Go-Kart-Anlagen, Diskotheken
  • regelmäßig (jährlich) wiederkehrende Veranstaltungen (z.B. Kirmes etc.)
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter
  • Benefizveranstaltungen
  • Preisgelder, Sachpreise, Prämien
 
1e Erhalt des kulturellen Erbes,des tradtionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt 75 % 15.000 €

bauliche Investitionen und Ausstattung und nicht-investive Maßnahmen zu kirchlichen Zwecken und zum Erhalt des kulturellen Erbes

  • Wieder- oder Umnutzung zu bzw. Anpassung / Sanierung von bzw. Anbau an
  • kulturelle Einrichtungen, Kirchen, kirchliche Gebäude, Museen, Galerien,
  • Schauwerkstätten etc.
  • Barrierereduktion
  • Ausstattung von kulturellen Einrichtungen, Kirchen, kirchlichen Gebäuden, Museen, Galerien, Schauwerkstätten etc.
  • investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Aufwertung von Kulturangeboten 
  • nicht-investive Maßnahmen zu Erhalt und Qualifizierung des kulturellen Erbes, ein-schließlich des immateriellen Kulturerbes, wie Konzepte, Studien, Analysen, Zertifizierungen, Ausstellungen etc.
  • innovative oder digitale Lösungen zur Sicherung und Sichtbarmachung des kulturellen Erbes, einschließlich des immateriellen Kulturerbes
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur (priv. Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze, Parkplätze, Brücken, Zäune etc.
  • Erschließungskosten
  • Breitbandausbau
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Hallenbäder, Fitnesscenter, Go-Kart-Anlagen, Diskotheken
  • regelmäßig (jährlich) wiederkehrende Veranstaltungen (z.B. Kirmes etc.)
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter
  • Benefizveranstaltungen
  • Preisgelder, Sachpreise, Prämien
 
1f Generationegerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung 75 % 15.000 €

bauliche Investitionen und Ausstattung und nicht-investive Maßnahmen zur generationsgerechten Gestaltung der Gemeinden

  • Wieder- oder Umnutzung zu bzw. Sanierung oder Anpassung von bzw. Anbau an Einrichtungen der Nahversorgung Erhalt und Gestaltung bzw. Sanierung, Anpassung von öffentlichen Plätzen und Ein-richtungen bzw. Anlagen des Gemeinbedarfs (Dorfplätze, Spielplätze, Freizeitanla-gen sowie Schulen, Kitas, schulische Sportstätten und Horteinrichtungen einschließlich ihrer Außenanlagen, Trauerhallen, Friedhöfe, Parkanalgen, Tierparks, Bibliotheken, Dorfgemeinschaftshäusern/integrierte Standorte, etc.)
  • Ausstattung von Schulen, Kitas, Hort
  • Barrierereduktion
  • Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Einrichtungen
  • nicht investive Maßnahmen zur generationengerechten Gestaltung der Gemeinde (z. B. partizipative, nachhaltige Dorfentwicklungsplanung, „Digitale Strategiekonzepte“)
  • digitale Formate und innovative Lösungen der Kommunikation, Information, Öffentlichkeitsarbeit oder Verwaltung (z.B. Websites, Apps etc.)
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • Ver- und Entsorgungsnetz
  • Breitbandausbau
  • Erschließungskosten
  • Straßen, Brücken, Wege, Radwege
  • Technik für erneuerbare Energien zur reinen gewerblichen Energieerzeugung
  • Löschwasserzisternen und –becken
  • Vorhaben zur Trinkwassererschließung
  • Hallenbäder, Fitnesscenter, Go-Kart-Anlagen, Diskotheken
  • Grunderwerb einschl. Nebenkosten

Handlungsfeld 2 Wirtschaft und Arbeit

50%
Fördersatz

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, LAG, Zweckverbände, Kirchen

Maßnahmenschwerpunkte Fördersatz maximaler Zuschuss
2a Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschl. Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten 50 % 35.000 €

bauliche Investitionen und Ausstattung sowie nicht-investive Maßnahmen zu wirtschaftlichen Zwecken des täglichen Bedarfs

  • Wieder- oder Umnutzung  bzw. Sanierung/ Anpassung  bzw. Anbau zu wirtschaftlichen Zwecken
  • Ausstattung zu wirtschaftlichen Zwecken
  • Vermarktung regionaler bzw. neuartiger Produkte
  • Ausbau und Neuknüpfen von regionalen Wertschöpfungsketten,
  • regionalen Vertriebsstrukturen
  • investive- oder nicht-investive Maßnahmen zur Unternehmensdiversifizierung /-Erweiterung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensneugründung (einschließlich Konzepte/Beratungsleistungen)
  • Barrierereduktion
  • investive- oder nicht-investive Maßnahmen zur Unterstützung der digitalen Transformation (Standardsoftware, innovative digitale Lösungen, Beratungsleistungen, Digitalisierungskonzepte etc.)
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • Sanierung zu Vermietung und Verpachtung für Wohnzwecke (nicht-touristischer Art)
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur (Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze, Kundenparkplätze etc.)
  • Erschließungskosten
  • Breitbandausbau
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger
  • Vorhaben zu touristischen Zwecken
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Hallenbäder, Fitnesscenter, Go-Kart-Anlagen, Diskotheken
  • Werbekosten (außer einmalige Werbekosten zur Etablierung am Markt in Verbindung mit Vorhaben der
  • Unternehmensgründung oder –nachfolge bzw. bei Unternehmensdiversifizierung oder Unternehmenserweiterung

Handlungsfeld 3 Tourismus und Naherholung

50% bzw. 75%
Fördersatz

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, LAG, Zweckverbände, Kirchen

Maßnahmenschwerpunkte Fördersatz maximaler Zuschuss
3a Entwicklung landtouristischer Angebote 50 % 35.000 €

bauliche Investitionen und Ausstattung sowie nicht-investive Maßnahmen zu landtouristischen Zwecken einschließlich privatwirtschaftlicher Initiativen im Sinne eines nachhaltigen und familienfreundlichen Landtourismus

  • Wieder- oder Umnutzung bzw. Anpassung / Sanierung bzw. Anbau zu touristischen Zwecken / Beherbergungszwecken
  • Ausstattung zu touristischen Zwecken
  • Neubau für alternative / innovative Beherbergungsformen(z. B. Tinyhouses)  
  • investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung landtouristischer Angebote oder zur erlebnisorientierten Aufwertung,
  • investive Maßnahmen zur Besucherlenkung (z. B. Rast- und Wanderparkplätze, Caravanstellplätze, Informations- und Leitsysteme, Toiletten, Fotopoints, Geländer, Treppen etc.)
  • Barrierereduktion
  • nicht-investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung landtouristischer Angebote, zur erlebnisorientierten Aufwertung, zur Information bzw. zur Besucherlenkung und Information (z. B. Konzepte, Studien, Zertifizierung Borschüren, Flyer etc
  • Qualitäts- bzw. Projektmanagement sowie Netzwerkbildung für landtouristische Zwecke
  • digitale Formate oder innovative Lösungen zur Qualitätssteigerung landtouristischer Angebote, zur erlebnisorientierten Aufwertung bzw. zur Besucherlenkung
  • digitale Formate oder innovative Lösungen der Information und Kommunikation zu touristischen Zwecken (z. B. W-LAN, Websites, Apps)
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Hotels
  • Beherbergungsunternehmen unter 4 Betten
  • Neubau (außer für alternative /innovative Beherbergungsformen)
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger (außer für Sport- und Freizeitbedarf z. B. E-bikes, Segways etc.)
  • Ausstattung für Beherbergungszwecke
  • Straßen, Wege, Brücken, Rad- und Fußwege
  • Erschließungskosten
  • Breitbandausbau
  • bauliche Investitionen für private Wohnzwecke
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • regelmäßig (jährlich) wiederkehrende Veranstaltungen (z.B. Kirmes etc.)
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter
  • Benefizveranstaltungen
  • Preisgelder, Sachpreise, Prämien
  • Stipendien
 
3a Entwicklung landtouristischer Angebote 75 % 40.000 €

bauliche Investitionen und Ausstattung sowie nicht-investive Maßnahmen zur Ausgestaltung, Qualitätssteigerung und Weiterentwicklung des Geo-Umweltparks und von Geo-Umweltpark Themen

  • Wieder- oder Umnutzung bzw. Anpassung / Sanierung bzw. Anbau
  • investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung geotouristischer Angebote oder zur erlebnisorientierten Aufwertung,
  • Neubau für alternative / innovative Beherbergungsformen(z. B. Tinyhouses)  
  • Barrierereduktion
  • nicht-investive Maßnahmen (z. B. Konzepte, Studien, Zertifizierung Borschüren, Flyer )
  • Qualitäts- bzw. Projektmanagement sowie Netzwerkbildung für geotouristische Zwecke bzw. zu Geo-Umweltparkthemen
  • Durchführung regionaler Events
  • digitale Formate oder innovative Lösungen  (z. B. 3D Modelle, Apps, Websites)
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter
  • Stipendien

Handlungsfeld 4 Bilden

60%
Fördersatz

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, LAG, Zweckverbände, Kirchen

Maßnahmenschwerpunkte Fördersatz maximaler Zuschuss
4a Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten 60 % 10.000 €

bauliche Investitionen, Ausstattung und nicht-investive Maßnahmen zur außerschulischen Bildung von Kindern und Erwachsenen

  • Um- und Wiedernutzung, Sanierung, Anbau z.B. für Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte, Lernortwechsel etc.
  • Ausstattung
  • nicht-investive Maßnahmen wie Konzepte, Veranstaltungsreihen, Weiterbildungen, Wettbewerbe, Ausstellungen etc.
  • Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen (z. B. Vereine, Naturführer etc.)
  • Umweltbildungsmaßnahmen bzw. Sensibilisierung zu Umweltthemen im geologischen Themengeflecht
  • digitale Formate und innovative Lösungen der außerschulischen Bildung
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Neubau
  • motorisierte Fahrzeuge, Hänger
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten

Handlungsfeld 5 Wohnen

50%
Fördersatz

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, LAG, Zweckverbände, Kirchen

Maßnahmenschwerpunkte Fördersatz maximaler Zuschuss
5a Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote 50 % 35.000 €

energieeffiziente bzw. klimafreundliche Um-/Wiedernutzung zu Wohnzwecken

bauliche Investitionen zur energetischen Ertüchtigung im Rahmen der gesetzlichen Normen bei Wieder- oder Umnutzung von leerstehenden Gebäuden zu privaten Wohnzwecken (z.B. Dämmung der wärmeübertragenden Hüllflächen, Ertüchtigung von Wärmeverteilungs- oder Wärmeerzeugungsanlagen, sommerlicher Wärmeschutz etc.)

  • Neubau
  • nicht-energetische Vorhabenbestandteile in Gebäuden wie Beläge, Innenputz, Verkleidungen etc.)
  • Ausstattung
  • Vermietung und Verpachtung für Wohnzwecke
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Außenanlagen (Carport, private Straßen, Wege, Zufahrten, Plätze etc.)

Hinweis: Nutzung als Hauptwohnsitz des Trägers oder Verwandtschaft 1. Grades

 
5a Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote 50 % 35.000 €

bauliche Investitionen zum Erhalt von Denkmalen für private Wohnzwecke

Wieder- oder Umnutzung von leerstehenden Denkmalen (denkmalge-schützte Gebäude und Anlagen, z.B. wie Umgebindehäuser etc.) zu privaten Wohnzwecken

  • Neubau
  • Vermietung und Verpachtung zu Wohnzwecken
  • Ausstattung
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Außenanlagen (z. B. Carport, private Straßen, Wege, Zufahren, Plätze, Gärten etc. )  

 

Handlungsfeld 6 Natur und Umwelt

50% bzw. 75%
Fördersatz

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Unternehmen, Private, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, LAG, Zweckverbände, Kirchen

Maßnahmenschwerpunkte Fördersatz maximaler Zuschuss
6a Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung 50 % 10.000 €

Rückbau von baulichen Anlagen und Flächenentsiegelung mit dem Ziel, Innenentwicklung zu fördern mit einer flächen- und ressourcenschonenden Nachnutzung

  • Abbruch baulicher Anlagen und Gebäuden in Verbindung mit Neubau zu privaten Wohnzwecken
  • Abbruch baulicher Anlagen und Gebäuden in Verbindung mit Neubau zu wirtschaftlichen Zwecken
  • Abbruch baulicher Anlagen und Gebäuden in Verbindung mit Neubau bzw. Gestaltung zu öffentlichen Zwecken
  • Teilabbruch baulicher Anlagen und Gebäuden einschließlich Renaturierung bzw. Teilentsiegelung
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Anlagen und Gebäude außerorts im Sinne des Bebauungsplans
  • Kosten für Neubau
  • Erschließung
  • Grunderwerb einschließlich Nebenkosten
  • Straßen, Wege, Plätze, Brücken, wasserrechtliche Anlagen und Ausbauten
  • Vermietung und Verpachtung zu Wohnzwecken
 
6b Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche 75 % 5.000 €

Maßnahmen zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung von wertvollen Strukturelementen der Kulturlandschaft ( insbesondere Geotope bzw. geokulturelle Landschaftsbestandteile) sowie der dörflichen Siedlungsbereiche

  • bauliche Investitionen, Sicherungsarbeiten und Ausstattung zum Erhalt, Pflege und Entwicklung von Geotopen bzw. geokulturellen Landschaftsbestandteilen
  • nicht-investive Maßnahmen zum Erhalt, Pflege und Entwicklung von Geotopen bzw. geokulturellen Landschaftsbestandteilen (z.B. Pflegekonzepte, Sicherungsgutachten etc.)
  • Qualitäts- bzw. Projektmanagement
  • digitale oder innovative Lösungen zu Erhalt, Pflege und Entwicklung von Geotopen bzw. geokulturellen Landschaftsbestandteilen (z.B. 3D-Modelle, Datenbanken etc.)
  • Kooperationen (ohne Obergrenzen)
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter
  • Stipendien